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Stand 04.06.2020: Absenkung der Mehrwertsteuersätze

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Absenkung der Mehrwertsteuer

  • Absenkung der Mehrwertsteuer: Vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember 2020 soll der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und für den ermäßigten Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent gesenkt werden.
  • Unabhängig davon gilt die bereits am 22.04.20 beschlossene Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für den Verkauf von Speisen in der Gastronomie zum sofortigen Verzehr ab 1.7. 2020 – 30.6.2021 auf den ermäßigten Steuersatz. Der Getränkeverkauf in der Gastronomie wird nach wie vor mit dem Regelsteuersatz versteuert.
  • Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge für 2020 und 2021 bei maximal 40 Prozent im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“
  • Deckelung und Senkung der EEG-Umlage durch Bundeszuschüsse
  • Kinderbonus für Familien: Einmalig erhalten Eltern 300 Euro pro Kind. Für Alleinerziehende werden die Freibeträge verdoppelt.

Hinweis:

Diese Information soll ihnen eine Überblick über die aktuellen Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung ihres Unternehmens geben. Wir informieren sie damit über den aktuellen Stand der uns vorliegenden Informationen. Aufgrund der besonderen Situation und sich tgl. ändernder Entscheidungen müssen wir eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen ausschließen.