Bundes- und Landesbürgschaften

Sie wollen als Unternehmer investieren?
Sie wollen Ihr Unternehmen besser ausstatten?
Sie brauchen mehr Liquidität für Ihr Tagesgeschäft?
Sie brauchen einen Kredit,
um Ihr Vorhaben zu finanzieren?

Wie sie ohne Kreditsicherheiten finanzieren:

Haftungsfreistellung
Bürgschaften
Externe Beteiligungen

Wie sie …

… Ihr Privatvermögen schonen
… Bund und Land als Bürge gewinnen
… Unabhängigkeit gewinnen und unnötiges Risiko vermeiden

Ausreichende Kreditsicherheiten sind immer wieder ein wesentliches Entscheidungskriterium bei der Kreditvergabe. Was aber heißt ausreichend? Was akzeptiert eine Bank als Kreditsicherheit?

Warum macht eine Bank Risikoabschläge? Wieviel Risikoabschlag bei der Bewertung ist angemessen?  Wie bewertet die Bank überhaupt die von Ihnen gestellten Sicherheiten?

Nur realisierbare Vermögenswerte stellen für die Bank einen Sicherheitenwert dar. Bürgschaften Dritter i.d.R. nur wenn sie durch entsprechende Vermögenswerte unterlegt sind. Bei der Bewertung macht die Bank erhebliche Risikoabschläge. Sie will damit allen Unwägsamkeiten, die sich bei der künftigen Wertentwicklung ergeben könnten, gerecht werden. Schließlich dienen Ihre Sicherheiten für den Fall der Fälle, nämlich dann, wenn Sie ihren Kredit nicht zurückzahlen können.

Vielleicht sind sie noch jung, haben noch wenig Vermögen. Vielleicht sind sie Neugründer oder Jungunternehmer und konnten deshalb noch kein Vermögen ansammeln.

Vielleicht ist Ihr Unternehmen schon einige Jahre am Markt, auch ertragskräftig. Ihre Rücklagen haben Sie jedoch in neue Entwicklungen gesteckt, sodass Ihre Sicherheiten für einen weiteren Bankkredit nicht ausreichen.

Es kann viele Gründe geben warum ihr Kreditantrag an der Frage der Sicherstellung scheitern kann. Hier bieten Ihnen Bürgschaften von Land und Bunden Lösungen.

Einzelne Programme ermöglichen es direkt mit dem Kreditantragsformular auch einen Antrag auf Haftungsfreistellungen durch den Bund zu stellen. Im Einzelfall kann diese bis zu 100% des Kreditbetrages betragen. Das bedeutet, das Risiko, dass Sie Ihren Kredit wider Erwarten nicht zurückzahlen können, trägt der Bund für Sie. Ihre Bank ist abgesichert.

Oder Sie beantragen zur Absicherung des Kredites eine zusätzliche Landesbürgschaft. In der Regel werden diese Bürgschaften je nach Kreditverwendung bis zu 60% bzw. 80% der Kreditsumme gewährt. Damit ist der überwiegende Teil Ihrer Kreditsumme gedeckt.

Je nach Vorhaben und Projektgröße kann zur Finanzierung auch eine Beteiligung des Landes an ihrem Unternehmen in Betracht kommen. So erhalten sie Gesellschafterkapital, um um ihr Vorhaben zu realisieren.

Wir zeigen Ihnen welche Programmvariante Ihnen den größten Nutzen bringt und die Lösung für Ihren Finanzierungswunsch.
Nutzen Sie unsere mehr als 30 jährige Erfahrung im Finanzierungsgeschäft. Maßgeschneiderte Finanzierungen sind unser Tagesgeschäft.

Mein Name ist Elke Frey

Ich habe 20 Jahre bei einer Bank im Finanzierungsgeschäft gearbeitet. Ich kenne die Chancen und Möglichkeiten Bund oder Land als Bürge zu gewinnen. Ich bin daher fest davon überzeugt, dass diese Erfahrungen sehr wertvoll sind und Ihnen helfen, eine seriöse und realistisch Finanzierung zu ermöglichen.

Ich glaube, dass viel zu wenige Unternehmer diese Chancen wahrnehmen, weil Sie die hervorragende Unterstützung durch Bund und Land nicht kennen.

Denn mir ist immer wichtig:

  • Kein unnötiges Risiko: Ihre wirtschaftliche Sicherheit hat Vorrang
  • Unabhängigkeit behalten: Finanzieren Sie ohne Ihr Privatvermögen unnötig zu belasten

Ich weiß, Sie beschäftigt vor allem folgende Frage:

Was brauche ich für die richtige Kreditbesicherung?

  1. Finanzierungsplan
  2. Sicherheitenbewertung
  3. Förderkriterien
  4. Antragstellung
  5. Systematisch planen und dabei immer die wirtschaftlichen Konsequenzen im Blick haben

In 4 Schritten zu Ihrer Bürgschaft durch Land oder Bund

Wie Sie mit einer Landes- oder Bundesbürgschaft die optimale Finanzierung erreichen, unabhängig bleiben und kein unnötiges Risiko eingehen.

Wir beginnen mit Ihrem Strategiegespräch. Hier lernen Sie uns kennen. In einem Brainstorming besprechen wir Ausgangssituation und Zielsetzung. Wir zeigen Ihnen auf, wie wir Sie unterstützen können, besprechen Vorgehensweise und zeitlichen Rahmen der Beratung .

Gemeinsam ermitteln wir welche Punkte für Ihre Finanzierung besonders wichtig sind. Abhängig von Investitionskosten, Finanzierungsbedarf, Eigenkapital und vorhandenen Sicherheiten ermitteln wir Ihre Sicherheitenlücke.

Zur Festlegung von Kreditlaufzeit, Zins- und Tilgungsberechnungen orientieren wir uns an Ihrem Einkommen. Hierzu analysieren wir die Erfolgssituation Ihres Unternehmens und berücksichtigen mögliche Vakanzen in der künftigen Entwicklung.

Am Ende steht unser Finanzierungsvorschlag mit Einbindung einer Landes- oder Bundesbürgschaft. Ein Vorschlag mit dem sie die vermeintliche Sicherheitenlücke bei ihrer Bank schließen können.

Wir klären erforderliche Förderkriterien und begleiten Sie bei der Beantragung einer Bürgschaft, Haftungsfreistellung oder Landesbeteiligung. Hierzu verhandeln wir mit Förderstellen und führen gemeinsam mit Ihnen Finanzierungsgespräche mit Ihrer Bank. Wir wissen wie Banker ticken und verstehen es Ihre Interessen zu vertreten.

Wir sind ehrlich zu Ihnen. Wir zeigen Ihnen welche Belastung Ihr Unternehmen tragen kann, aber auch wo Ihre wirtschaftlichen Grenzen liegen.  Nur wenn Ihnen beides bewusst ist, können Sie verantwortungsvoll entscheiden.

1. Analyse

Am Anfang steht die Bedarfsanalyse. Gemeinsam ermitteln wir welche Punkte für Sie bei der Finanzierung im Vordergrund stehen, stellen vorhandene Vermögenswerte der Kreditsumme gegenüber und ermitteln die Sicherheitenlücke.

Durch Analyse der Erfolgszahlen ihres Unternehmens und Erstellung von Zukunftprognosen zeigen wir Ihnen die wirtschaftlichen Grenzen einer Finanzierung. Nur wenn die sich ergebende Belastung für die angestrebte Kreditsumme tragbar ist, steht eine öffentliche Bürgschaft auch in Aussicht.

2. Förderkriterien

Landes- und Bundesbürgschaften setzen die Erfüllung bestimmter Förderkriterien voraus. Wir prüfen, ob und wie Sie diese erfüllen können.

Je nach Vorhaben und Projektgröße zeigen wir die verschiedenen Möglichkeiten der Sicherheitenregelung und stellen Vor- und Nachteile gegenüber. Gemeinsam besprechen wir, für welche Möglichkeit Sie sich entscheiden.

3. Antragstellung

Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie aktiv. Mit der Bürgschaftsbank bleiben wir für Sie im Dialog. So gewährleisten wir, dass alle Voraussetzungen für eine Bürgschaftsgewährung auch erfüllt werden.

Das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank führen wir mit Ihnen gemeinsam. Wir erläutern, warum wir die Bürgschaftsvariante gewählt haben und wo wir den Vorteil für beide, für Sie und Ihre Bank sehen.

Damit haben Sie alle Beteilgten im Boot und bringen Ihr Finanzierungsvorhaben zum Erfolg.

4. Vorteile nutzen

Was bringt Ihnen die Haftungsfreistellung des Bundes?
Wo liegt der Nutzen einer Landes- oder Bundesbürgschaft?
Warum eine Beteiligung des Landes?

Ihre Vorteil auf einen Blick:

Haftungsfreistellung des Bundes
Die Haftungsfreistellung stellt Sie davon frei, dass Sie Ihrer Bank die üblichen Kreditsicherheiten zur Verfügung stellen müssen. Dies kann der Fall sein, weil Sie selbst kein ausreichendes Vermögen haben, oder auch um Eigenkapital und Privatvermögen zu schonen. Das geht natürlich nur in einem angemessenen Rahmen.

Ihr Vorteil liegt darin, dass sie z.B. für spätere Geschäftsausweitungen und Folgefinanzierungen das heute zurückbehaltene Vermögen als Banksicherheit zur Verfügung haben. Sie sind unabhängig und müssen nicht darauf hoffen, dass Ihre Bank Ihnen dann einen Blankokredit gibt, weil Sie an ihren Erfolg glaubt.

Wenn Sie nur die mit dem Kredit finanzierten Wirtschaftsgüter Ihrer Bank als Sicherheit anbieten können, wird sich allein in Höhe der von der Bank vorgenommenen Risikoabschläge eine Sicherheitenlücke ergeben. Im besten Fall führt das für Sie ohne Haftungsfreistellung zu einer Kreditverteuerung Im schlechtesten Fall zu einer Kreditablehnung. Die Haftungsfreistellung kann diese Lücke ggfls. schließen.

Haftungsfreistellungen haben den Vorteil, dass sie mit der Beantragung eines Förderkredites ohne gesondertes Antragsverfahren genehmigt werden. D.h. wenn der Bund Ihnen den Förderkredit genehmigt, genehmigt er Ihnen die Haftungsfreistellung gleich mit. Das vereinfacht das Antragsverfahren natürlich erheblich

Bundes oder Landesbürgschaft
Bundes oder Landesbürgschaften werden unabhängig in einem gesonderten Antragsverfahren beantragt. Sie sind nicht an einen besonderen Förderkredit gebunden.

Ihr Vorteil liegt darin, dass Se, auch wenn Sie die Kriterien eines Förderkredites mit Haftungsfreistellung nicht erfüllen, trotzdem die Möglichkeit haben, eine öffentliche Bürgschaft in Anspruch zu nehmen. Gerade bei größeren Projekten bietet die gesonderte Beantragung solcher Bürgschaften Möglichkeiten, die über die der Haftungsfreistellung hinaus gehen.

Im Einzelfall können auch beide Varianten kombiniert werden. Dies ist von den Vorgaben der einzelnen Programmvarianten abhängig.

Beteiligung des Landes
Eine Beteiligung des Landes setzt ebenfalls ein getrenntes, gesondertes Verfahren voraus. Diese Art der Finanzierung kommt für große Projekte, z.B. mit innovativem Charakter zum Tragen.

Der Vorteil der Beteiligung gegenüber einer Bürgschaft oder Haftungsfreistellung liegt darin, dass mit einer Beteiligung Ihrem Unternehmen Haftungskapital zufließt, keine Kreditmittel.

Nutzen Sie diese Möglichkeiten der Besicherung. Bewahren Sie sich Unabhängigkeit und Flexibilität für die Zukunft und gehen Sie kein unnötiges Risiko ein.

Gut zu wissen: Auch unsere Beratungsleistung an Sie zur Unternehmensfinanzierung werden öffentlich gefördert. Im Einzelfall erhalten sie einen Zuschuss von 50% auf unser Honorar. Die Vermittlung von Privatfinanzierungen übernehmen wir kostenlos für Sie.

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