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Stand 04.06.2020: Entlastungsmaßnahmen für die Wirtschaft

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Entlastung der Wirtschaft

  • Modernisierung der Körperschaftssteuer: Es wird unter anderem ein Optionsmodell für Personengesellschaften eingeführt
  • Ausweitung des steuerlichen Verlustrücktrags: dieser wird für 2020 und 2021 auf maximal fünf Millionen beziehungsweise bei Zusammenveranlagung zehn Millionen Euro erweitert und schon in der Steuererklärung für 2019 nutzbar gemacht
  • Einführung einer degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA), um Investitionsanreize zu setzen und Unternehmen steuerlich zu entlasten
  • Es soll eine erweiterte Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter geben
  • Zusätzliche Mittel für steuerliche Forschungszulage in Höhe von 1 Milliarde Euro
  • Vorübergehende Entbürokratisierung im Vergabeverfahren, damit Investitionen schnell angeschoben werden können

Hinweis:

Diese Information soll ihnen eine Überblick über die aktuellen Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung ihres Unternehmens geben. Wir informieren sie damit über den aktuellen Stand der uns vorliegenden Informationen. Aufgrund der besonderen Situation und sich tgl. ändernder Entscheidungen müssen wir eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen ausschließen.