Infos Corona-Hilfen

Stand 04.06.2020: Neue Überbrückungshilfe für den Mittelstand

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Überbrückungshilfen für den Mittelstand

  • Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen angemessen Rechnung getragen wird. Hierzu zählen:
    • Hotel- und Gaststättengewerbe
    • Caterer
    • Kneipen
    • Clubs und Bars
    • als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs,
    • Einrichtungen der Behindertenhilfe
    • Reisebüros
    • Profisportvereine der unteren Ligen
    • Schausteller
    • Unternehmen der Veranstaltungslogistik
    • Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
  • Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber dem Vorjahresmonat.
  • Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden. Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate.
  • Bei (i) Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei (ii) Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.
  • Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen.
  • Überzahlungen sind zu erstatten.
  • Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.08.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020.

Das Volumen des Programms ist mit maximal 25 Milliarden Euro festgelegt.

Weitergehende Informationen zum Programm und Antragstellung, insbesondere entsprechende Antragsformulare, liegen noch nicht vor.

Hinweis:

Diese Information soll ihnen eine Überblick über die aktuellen Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung ihres Unternehmens geben. Wir informieren sie damit über den aktuellen Stand der uns vorliegenden Informationen. Aufgrund der besonderen Situation und sich tgl. ändernder Entscheidungen müssen wir eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen ausschließen.