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Stand 15.04.2020: Sofortprogramm für KMU

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Sofortprogramm für KMU zur Übernahme von Beratungskosten

Wir alle sind von den Auswirkungen der Corona Krise betroffen. Einige von uns müssen starke Umsatzeinbrüche auffangen, andere sind gefordert neue Strategien für den dauerhaften Bestand und Erfolg ihres Unternehmens zu entwickeln. Hierzu könne neue Leistungsbereiche gehören, Investitionen in veränderte Betriebsausstattung oder die Finanzierung von Liquiditätsengpässen.

Wir möchten sie daher heute über das neu aufgelegte Sofortprogramm für KMU zur Übernahme von Beratungskosten informieren.

Mit Wirkung zum 03.04.2020 wurde die Rahmenrichtlinie um ein – vorerst bis zum 31.12.2020 befristetes – Sofortprogramm für KMU, die aufgrund der Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, erweitert.

Eckpunkte der Förderung:

  • Betroffene Unternehmen erhalten einen Zuschuss für eine Beratungsleistung in Höhe von 100 % der in Rechnung gestellten Nettoberatungskosten, max. 4.000 Euro (Vollfinanzierung).
  • Bis zur Ausschöpfung des neuen Kontingentes (4.000 Euro) können Zuschüsse für mehrere Beratungen beantragt werden.
  • Der Zuschuss wird vom BAFA direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt (die Vorfinanzierung der Beratungskosten durch das beratene Unternehmen entfällt).
  • Ein Informationsgespräch bei einem Regionalpartner muss vom betroffenen Unternehmen nicht geführt werden.
  • Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis 31. Dezember 2020 gestellt werden.

Gerne unterstützen wir sie dabei Lösungswege zur Überwindung der aktuellen Situation zu finden und unterstützen sie wie gewohnt bei der Beantragung des Beratungszuschusses.

Mit besten Grüßen aus Wallhausen

Hinweis:

Diese Information soll ihnen eine Überblick über die aktuellen Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung ihres Unternehmens geben. Wir informieren sie damit über den aktuellen Stand der uns vorliegenden Informationen. Aufgrund der besonderen Situation und sich tgl. ändernder Entscheidungen müssen wir eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen ausschließen.