Infos Corona-Hilfen

Stand 30.03.2020: Maßnahmen und Soforthilfen

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Öffentliche Förderungen zur Abwendung bzw. Minderung von wirtschaftlichen Einbußen durch die Corona-Krise

In den vergangenen Tagen haben uns viele Anrufe unserer Kunden erreicht mit der Frage welche öffentlichen Förderungen Ihnen zur Abwendung bzw. Minderung der mit der Corona-Krise verbundenen wirtschaftlichen Einbußen zur Verfügung stehen.

Seit gestern liegen nun konkrete Antragsinformationen sowie Antragsformulare der Landesregierung Rheinland-Pfalz zur Beantragung der Soforthilfe des Bundes sowie ergänzender Unterstützung des Landes vor. Wir möchten ihnen daher nachfolgend einen Überblick über die aktuellen Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung geben.

Soweit sie einzelne der nachfolgenden Maßnahmen in Anspruch nehmen möchten und Unterstützung wünschen, bitten wir sie sich mit uns in Verbindung zu setzen.

1. Soforthilfe des Bundes durch nicht rückzahlbare Zuschüsse

Anträge zur Soforthilfe werden in Rheinland-Pfalz durch die ISB Rheinland-Pfalz bearbeitet.

Für die Soforthilfe gilt folgende Staffelung:

  • Einmalzahlung in Höhe von bis zu 9.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5,0 Beschäftigten (VZÄ)
  • Einmalzahlung in Höhe von bis zu 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10,0 Beschäftigten (VZÄ)

Der Maximalbetrag der Förderung richtet sich nach dem durch die Corona-Krise verursachten und im Antrag geltend gemachten Liquiditätsengpass (oder entsprechendem Umsatzeinbruch), jedoch liegt die Höchstgrenze bei den oben genannten Beträgen.

Ausführliche Informationen sowie Antragsunterlagen finden sie unter: https://www.isb.rlp.de/

Der Zugang der ISB zu den Antragsunterlagen zeigt leider heute Morgen bereits einen Fehlerhinweis. Sie können die Informationen und Antragsunterlagen ebenfalls unter folgender Adresse herunterlagen: https://mwvlw.rlp.de/de/startseite/

Bitte beachten sie die Antragsbedingungen, erforderliche Nachweise (Personalausweis, St. Ident-Nr., Gewerbeanmeldung, Darlegung der nicht gedeckten Ausgaben) und Vorgehensweise zur Antragstellung.

Wir empfehlen ihnen, soweit sie die Antragsvoraussetzungen erfüllen, und entsprechende Liquiditätsprobleme aufgrund der Corona-Krise darlegen können, diese Förderung unbedingt zu beantragen. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.

2. Förderung größerer Unternehmen

Unternehmen mit mehr als 10,0 Beschäftigten jedoch weniger als 30,0 Beschäftigen wird in Kürze zusätzlich eine Soforthilfe aus Mitteln des „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“ angeboten werden, welche über die Hausbanken beantragt wird. Es handelt sich hierbei um ein Darlehensprogramm mit einem ergänzenden Zuschuss.

3. Anträge zur Steuerstundung zur Sicherung der betrieblichen Liquidität

Folgende Anträge auf zinsfreie Steuerstundungsanträge können ihrerseits zur Liquiditätssicherung ihres Unternehmens gestellt werden:

  • Antrag auf Stundung der lfd. Umsatzsteuervorauszahlung
  • Antrag auf Stunden der Vorauszahlung von 1/11 im Rahmen des Antrages auf Dauerfristverlängerung ( in einzelnen Bundesländern kann auch die Erstattung des bereits gezahlten Vorauszahlungsbetrages beantragt werden )
  • Antrag auf Reduzierung bzw. Anpassung der lfd. Steuervorauszahlungen zur Einkommensteuer und Gewerbesteuer
  • Antrag auf Stundung aktueller Steuerfestsetzungen im Rahmen der Steuerveranlagung für abgelaufene Kalenderjahre
  • Anträge auf den Verzicht von Säumniszuschlägen, Gewährung von Fristverlängerung und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen

Bitte beachten sie hierbei, dass es sich nur um Stundungsmaßnahmen handelt, d.h. die Beträge müssen nach Ablauf des Stundungszeitraumes zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Zusätzlich muss der Stundungsantrag durch Vorlage entsprechender Unternehmenszahlen begründet werden.

Weitere Informationen hierzu finden sie unter https://www.sbk-rlp.de/zielgruppen/mitglieder/hinweise-zum-coronavirus-covid-19-sars-cov-2/

4. Betriebsmittelkredite/ öffentliche Bürgschaften ausgereicht durch KfW und ISB

5. Kurzarbeitergeld

Einige von ihnen haben bereits gemeinsam mit uns die Möglichkeit der Beantragung von Kurzarbeit in die Wege geleitet. Der Vollständigkeit halber möchten wir an dieser Stelle nochmals auf diese Möglichkeit der Liquiditätssicherung hinweisen.

Informationen zur Antragstellung erhalten sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

6. Erstattung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes

Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes haben Unternehmer im Einzelfall Anspruch auf Entschädigung bei angeordneter Quarantäne.

Einzelheiten hierzu finden sie unter https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/gesundheit/oeffentliches-gesundheitswesen/aufgaben-nach-dem-infektionsschutzgesetz/

7. Weitere Erleichterungen im Justizbereich.

Nähere Informationen hierzu finden sie unter https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_node.html

Diese Information soll ihnen eine Überblick über die aktuellen Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung ihres Unternehmens geben. Wir informieren sie damit über den aktuellen Stand der uns vorliegenden Informationen. Aufgrund der besonderen Situation und sich tgl. ändernder Entscheidungen müssen wir eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen ausschließen.

Gerne unterstützen wir sie bei allen Maßnahmen zur Sicherung des Fortbestandes ihres Unternehmens.
Wenn sie weitere Unterstützung benötigen melden sie sich gerne.

Mit besten Grüßen aus Wallhausen – bleiben sie gesund

Elke Frey

Hinweis:

Diese Information soll ihnen eine Überblick über die aktuellen Möglichkeiten zur Liquiditätssicherung ihres Unternehmens geben. Wir informieren sie damit über den aktuellen Stand der uns vorliegenden Informationen. Aufgrund der besonderen Situation und sich tgl. ändernder Entscheidungen müssen wir eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen ausschließen.